Gebührensatzung für die Erhebung von Kostenverrechnungssätzen durch das Kreiskirchenamt Meiningen vom 5.11.2024
Der Verwaltungsrat des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Meiningen hat in seiner Sitzung vom 5.11.2024 die Gebührensatzung für die Erhebung von Kotenverrechnungssätzen durch das Kreiskirchenamt Meiningen beschlossen, welche am 1.1.2025 in Kraft tritt.
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